Begriffe
Sechs Begriffe entscheiden über den halben Vertrag.
Sie stehen in fast jedem Reinigungsangebot und werden selten erklärt. Wer sie kennt, sieht beim Quervergleich in Minuten, wo der Preisunterschied herkommt.
- Leistungsverzeichnis
- Raumweise Aufstellung, was in welchem Intervall gereinigt wird. Anlage zum Vertrag, nicht Werbetext im Angebot.
- Sichtreinigung
- Nur die sichtbar verschmutzten Stellen. Günstiger als Vollreinigung, im Sanitärbereich selten ausreichend.
- Turnusleistung
- Festes Jahresintervall, etwa Grundreinigung oder Glas außen. Gehört im Angebot getrennt ausgewiesen.
- Einpflege
- Neue Schutzschicht nach der Grundreinigung. Ohne sie trifft der nächste Schmutz den Belag.
- Umlagefähig
- Über die Betriebskosten auf Mieter umlegbar. Laufende Reinigung ja, Instandsetzungsanteile nein.
- Verkehrssicherungspflicht
- Pflicht, Gefahren auf dem Grundstück abzuwenden. Übertragbar, Auswahl- und Überwachungspflicht bleiben.
Bezugsgrößen der Beiträge
DIN 77400
Reinigungsdienstleistungen für Schulgebäude – Anforderungen an die Reinigung
DIN EN 13549
Qualitätsmesssystem für Gebäudereinigung nach europäischer Norm
Tariftreue Niedersachsen
Entlohnung nach Rahmentarifvertrag für das Gebäudereiniger-Handwerk
Betriebshaftpflicht 10 Mio. €
Deckung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden inklusive Schlüsselverlust
Die regionalen Angaben gelten für 32 Braunschweiger Stadtteile und die Achsen A2, A39, A391. Örtliche Satzungen weichen ab, deshalb steht in jedem Beitrag die Regelung für Braunschweig, nicht die allgemeine Rechtslage.