12Spezial & Zusatz
Winterdienst und Hausmeisterservice in Braunschweig
Die Räum- und Streupflicht geht per Vertrag auf uns über. Der Nachweis, dass sie erfüllt wurde, geht an Sie.

Braunschweig gibt die Räum- und Streupflicht über die Straßenreinigungssatzung an die Anlieger weiter. Beim vermieteten Objekt bleibt sie beim Eigentümer, solange sie nicht wirksam und nachweisbar auf die Mieterschaft übertragen wurde: wer verwaltet, haftet für jeden Sturz auf ungeräumter Fläche, auch nachts um vier.
Ein Winterdienstvertrag verlagert diese Pflicht auf uns. Damit er im Streitfall trägt, benennt er drei Punkte: welche Flächen in welcher Räumbreite, in welchem Zeitfenster, und wie jeder Einsatz nachgewiesen wird. Sie bekommen nach jedem Einsatz ein Protokoll, nicht im April eine Sammelrechnung. Der Hausmeisterservice läuft daneben ganzjährig über dieselbe Route und ist einzeln buchbar.
Was konkret geleistet wird
01
Winterdienst: räumen, streuen, nachweisen
- Gehwege 1,20 m Räumbreite, Hauseingänge und Müllstandplätze auf volle Breite
- Höfe, Rampen und Stellflächen maschinell mit Schneeschild und Kehrmaschine
- Splitt der Körnung 2/5, im Frühjahr wieder aufgenommen und entsorgt
- Auftaumittel nur an Treppen, Rampen und bei Eisregen, soweit die Satzung es zulässt
- Kontrollgang alle zwei Stunden bei Dauerschnee, Protokoll mit Zeit, Witterung und Menge
02
Hausmeisterservice: Gebäude und Technik
- Kleinreparaturen bis 30 Minuten ohne gesonderte Beauftragung
- Leuchtmittel in Treppenhaus, Tiefgarage und Außenbeleuchtung
- Filterwechsel nach VDI 6022, erste Filterstufe jährlich
- Sichtkontrolle von Anlagendruck, Vorlauftemperatur und Umwälzpumpe
- Notrufprüfung der Aufzugsanlage monatlich, Zählerstände abgelesen und übergeben
03
Hausmeisterservice: Außenanlage und Organisation
- Rasenmahd April bis Oktober alle 14 Tage, Laub bis Ende November
- Heckenschnitt, starker Rückschnitt außerhalb der Schonzeit 1. März bis 30. September
- Müllbehälter zum Abfuhrtermin stellen, Standplatz reinigen, Fehlwürfe melden
- Schließdienst für Tor- und Tiefgaragenanlagen, Schlüssel gegen Quittung
- Handwerkerbegleitung mit Abnahme, Spielgeräte nach DIN EN 1176-7 sichtgeprüft
Vom Anruf bis zur laufenden Betreuung
- August bis September
Flächenaufmaß und Räumplan
Gehweg, Zuwegung, Hof und Rampe getrennt aufgemessen, Räumbreiten, Streugut und Schneelagerflächen festgelegt. Hydranten, Straßeneinläufe und Feuerwehrzufahrten als Freihaltezonen markiert.
- bis 15. Oktober
Vertrag und Pflichtenübertragung
Der Vertrag benennt Flächen, Zeitfenster und Nachweisform ausdrücklich, damit die Übertragung der Pflicht rechtlich greift. Streugutbehälter und Geräte stehen bis zum Stichtag am Objekt.
- 15. Oktober bis 15. April
Bereitschaft nach Wetterdienstdaten
Jeden Abend die Prognose des Deutschen Wetterdienstes, danach die Nachtbereitschaft. Bei angekündigter Glätte startet die Route um 04:30 Uhr, damit die letzte Fläche vor 07:00 Uhr frei ist.
- ganzjährig
Hausmeisterrundgang und Objektbuch
Checkliste je Objekt: Technik, Beleuchtung, Außenanlage, Müllstandplatz, Schließung. Befunde mit Datum und Foto ins Objektbuch, meldepflichtige Mängel binnen vier Stunden an die Verwaltung.
Preisorientierung
Richtwerte ohne Umsatzsteuer. Der verbindliche Festpreis entsteht nach der kostenfreien Objektbegehung und gilt für den vereinbarten Leistungsplan.
| Leistung | Einheit | ab | Hinweis |
|---|---|---|---|
| Winterdienst Gehwege und Zuwegungen | je Saison und 100 m² | 640,00 € | 15. Oktober bis 15. April, Einsatzzahl unbegrenzt |
| Winterdienst Hof-, Rampen- und Stellflächen | je Saison und 100 m² | 410,00 € | Maschinelle Räumung ab 500 m² zusammenhängender Fläche |
| Einzelabruf ohne Saisonvertrag | je Räumgang | 110,00 € | Nur bei freier Kapazität, Anfahrt im Stadtgebiet enthalten |
| Hausmeisterservice, wöchentlicher Rundgang | je Objekt und Monat | 185,00 € | Wohnanlage bis 12 Einheiten, Kleinreparaturen eingeschlossen |
| Zusatzarbeiten über den Pauschalumfang hinaus | je angefangene 30 Minuten | 23,50 € | Material nach Beleg, keine meisterpflichtigen Gewerke |
In Braunschweig und Umgebung

- Weststadt und Heidberg
- In den Großwohnanlagen entscheidet die Reihenfolge: zuerst die Zuwegungen, an denen Schulweg und Berufsverkehr zusammentreffen, danach Nebeneingänge und Stellplätze.
- Rüningen-Süd, Broitzem und Hansestraße
- Betriebshöfe vor Schichtbeginn maschinell. Rangierflächen und Laderampen vertragen keine Splittdecke: dort wird abgetragen, nicht geschoben.
- Hondelage, Volkmarode, Cremlingen, Lehre und Sickte
- Der kommunale Räumdienst trifft später ein als in der Innenstadt, deshalb setzen wir den Räumbeginn eine Stunde vor.
- Betriebshof Veltenhof-Rühme
- Streugutdepot und Startpunkt der Nachtbereitschaft, jeder Stadtteil in unter 20 Minuten erreichbar.
- Wolfenbüttel und Peine
- Eigene Fahrzeuge und eigenes Personal, nicht über wechselnde Subunternehmer.
Häufige Fragen zu Winterdienst & Hausmeister
Geht die Haftung mit dem Vertrag vollständig auf Sie über?
Die Räum- und Streupflicht übernehmen wir, sobald Flächen, Zeitfenster und Nachweisform schriftlich benannt sind. Beim Eigentümer bleibt die Auswahl- und Überwachungspflicht: er muss stichprobenartig prüfen können, und genau dafür liegt nach jedem Einsatz ein Protokoll vor. Schäden deckt die Betriebshaftpflicht mit 10 Mio. € Deckungssumme.
In welchem Zeitfenster wird geräumt und gestreut?
Die Braunschweiger Straßenreinigungsverordnung verlangt begehbare Flächen werktags von 07:00 bis 22:00 Uhr und sonn- und feiertags von 08:00 bis 22:00 Uhr. Damit das um 07:00 Uhr gilt, beginnt die Räumung bei angekündigtem Schneefall um 04:30 Uhr. Wie weit der Abendeinsatz reicht, wird je Objekt vereinbart und steht im Leistungsverzeichnis. Bei Dauerschneefall verlangt die Rechtsprechung keine Dauerräumung, aber wiederkehrende Kontrollgänge: wir fahren alle zwei Stunden nach.
Warum streuen Sie kein Salz auf den Gehwegen?
Braunschweig und die meisten Umlandkommunen untersagen auftauende Streumittel auf Gehwegen. Wir setzen Splitt der Körnung 2/5 ein, weil er auf Verbundpflaster liegen bleibt und Fugen nicht auswäscht. Salz nur an Treppen, Rampen und bei Eisregen. Im Frühjahr nehmen wir den Splitt wieder auf und entsorgen ihn, im Saisonpreis enthalten.
Welche Arbeiten deckt der Hausmeisterservice nicht ab?
Zulassungspflichtige Gewerke führen wir nicht selbst aus: Elektro, Gas, Wasser und Heizung jenseits der Sichtkontrolle. Diese Aufträge holen wir ein, begleiten den Termin und dokumentieren die Abnahme. Kleinreparaturen bis 30 Minuten sind in der Pauschale, darüber rechnen wir in Halbstundenschritten. Aufzug und Trinkwasser koordinieren wir terminlich, geprüft wird durch die zuständige Stelle.
Können wir nur den Winterdienst beauftragen?
Ja. Winterdienst als Saisonpauschale je Räumfläche vom 15. Oktober bis 15. April, Hausmeisterservice als Monatspauschale je Objekt mit einem Monat Kündigungsfrist. Zusammen beauftragt entfällt die separate Anfahrt für den Rundgang. Anfragen für die kommende Saison bis Ende September, danach entscheidet die freie Kapazität in der Route.

